Infos zum Taxi

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Taxifahren:

I. Was genau berechnet das Taxameter?

Das Taxameter zählt im Prinzip zwei Dinge: Die Strecke und die Zeit. Soweit ich weiß, besitzen alle Taxameter im Grunde zwei Zählweisen: Die eine zählt die Kilometer und berechnet daraus mit dem Kilometerpreis (plus dem Startpreis) aus dem jeweiligen Taxitarif den Preis. Die andere zählt die Zeit und berechnet daraus den sogenannten Wartezeittarif – denn wir Taxifahrer warten ja auch nicht kostenlos irgendwo. In den meisten deutschen Städten und Kreisen wechselt das Taxameter die Berechnung bereits bei niedriger Geschwindigkeit. Sprich: Wenn der Preis für die Wartezeit den Preis für die Strecke überschreitet, schaltet es um. Dadurch kommt es dann je nach Verkehrslage zu einem anderen Preis für die gleiche Strecke.


 

II. Wie bekomme Ich ein Taxi in Bremen?

Es gibt 3 Möglichkeiten: Bestellen, Winken, Einsteigen.

Bestellen:
Es gibt in Bremen 2 größere Funkzentralen und ein paar kleinere. Ich will jetzt keine Werbung für eine bestimmte machen, die Nummern könnt Ihr bei google rausbekommen.

Winken:
Wie man es aus Filmen kennt: Einfach auf die Straße stellen und ein Taxi heranwinken.
Das macht in kleinen Straßen oder Randgebieten wenig Sinn. In hochfrequentieren
Gebieten umso mehr, zB im „Viertel“ oder auf größeren Straßen wie zB. Langemarckstr.,
Friedrich-Ebert-Str., Breitenweg etc.

Einsteigen:
In Bremen gibt es über 60 Taxiplätze, wo Taxen bereitstehen. Man kann demnach zu so einem Taxiplatz gehen und dort einsteigen.


 

III. Muss ich das erste Taxi am Stand nehmen?

Nein. Es wäre aber natürlich nett, da der Fahrer dort am längsten wartet. Aber grundsätzlich hat der Fahrgast die freie Fahrzeug- und damit auch Fahrerwahl.


 

IV. Kann ein Fahrer eine kurze Tour ablehnen?

Nein. Tatsächlich passiert das aber leider immer wieder.
Wir haben als Taxifahrer im Pflichtfahrgebiet eine Beförderungspflicht und können Kunden nur ablehnen, wenn eine Gefahr für „Sicherheit und Ordnung“ besteht.


 

V. Muss der Fahrer den kürzesten Weg fahren?

Wenn niemand was anderes erwähnt: Ja! Aber bedenkt bitte, dass es oftmals verschiedene Wege gibt, die quasi gleichlang sind. Zudem sind wir auch nur Menschen, die zum einen Gewohnheiten haben, zum anderen auch mal was nicht wissen. Nicht jeder Umweg ist ein Abzockversuch! Und gerade tagsüber können längere Strecken ja auch Zeit sparen, Nerven schonen und im Optimalfall (Stau und so) sogar günstiger sein. Miteinander sprechen hilft da ungemein!


 

VI. Warum ist Taxifahren so teuer?

Weil es teuer ist, ein Auto mit Fahrer bereitzuhalten. Dieses Fahrzeug – das nur durch die Kundeneinnahmen finanziert wird – muss gekauft, versichert, betankt, gepflegt und gewartet werden. Der Fahrer – der auch nur durch die Kundeneinnahmen bezahlt wird – muss von dem Job leben können, auch wenn er manchmal 2 Stunden auf eine Fahrt wartet. Dazu kommen dann die üblichen Steuern und Abgaben und ab einer gewissen Größe des Unternehmens auch noch die Finanzierung eines Büros und diverse Anschaffungen. Und nicht zuletzt kostet auch die Teilnahme am Funk etwas Geld. All diese Ausgaben sind nötig, um ein Taxi zu jeder Zeit möglichst schnell und dazu gepflegt und verkehrssicher vor Ort zu haben.


 

VII. Wer legt die Preise fest?

Taxen sind ein Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Das bedeutet, dass wir – wenngleich privat betrieben – nicht unbegrenzt Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Die Tarife werden in Bremen vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Zusammenarbeit mit den Gewerbevertretungen festgesetzt. Bei der Höhe wird darauf geachtet, dass sie sowohl für die Kunden wie auch die Angestellten erträglich sind, und das unter Einbeziehung allerlei gewerblicher und finanzieller Daten.


 

VIII. Muss man in Bremen mit dem Taxameter fahren?

Die Preise sind festgelegt und keine Verhandlungssache. Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Stadt Bremen) dürfen wir Taxifahrer nur nach dem Tarif fahren. Alles andere kann uns empfindliche Geldbußen bescheren.


 

IX. Wann kann man Festpreise vereinbaren?

Für jede Fahrt von Bremen ins Umland. Zum Beispiel: Delmenhorst, Stuhr, Lilienthal, Ritterhude, Schwadewede, Weyhe, Oyten etc.


 

X. Muss ich Trinkgeld geben? Wenn ja, wieviel?

Niemand muss Trinkgeld geben. Da Taxifahrer jedoch nicht viel verdienen, ist das Trinkgeld (leider) ein fester Bestandteil des einkommens.

Wenn man Trinkgeld geben möchte, dann jedoch nur so viel, wie man will.
Manchen sind 20 Cent schon überzogene Großzügigkeit, andere haben auch kein Problem mit einem Zehner obendrauf. Trinkgeld ist keine Pflicht, und ich bin sehr überzeugt davon, dass man lieber den netten und serviceorientierten Fahrern etwas mehr gibt und es sich bei Idioten ganz spart, auch wenn “es halt dazugehört”.

Die meisten Leute runden bis zum nächsten oder übernächsten Euro auf, manchmal aber auch von 6,50 € auf einen Zehner.


 

XI. Muss der Taxifahrer alle Straßen in Bremen kennen?

Schön wäre es, aber das ist eigentlich unmöglich. Natürlich wünscht sich jeder Kunde das, und es sollte durchaus Ziel sein, die Stadt möglichst gut zu kennen. Für die Ortskundeprüfung muss man allerdings definitiv nicht alles wissen, und es ist schlicht unmöglich, bei allen Kundenanfragen die perfekte Antwort parat zu haben. Wahrscheinlich kennt man jedes Hotel in Bremen, aber schon bei den Kneipen dürfte es eng werden. Bremen ist nun nicht die kleinste Stadt und das Straßennetz ist umfangreich, so dass eigentlich alle Taxifahrer auch Gegenden haben, in denen sie sich “nicht so gut auskennen” – was immer das im Einzelnen heißt. Die Kunden dort hinbringen müssen wir allerdings können. Ob wir den Weg aus dem Kopf wissen, einen Stadtplan, ein Navi oder eine Anweisung der Zentrale nutzen, um das zu meistern, das ist uns nicht vorgeschrieben. Aber Wissen erleichtert die Arbeit ungemein. Ich persönlich gebe offen zu, dass ich mich in Bremen-Nord (alles was jenseits von Burglesum liegt) nur wenig auskenne. Das liegt einfach daran, weil ich dort zu selten unterwegs bin.


 

XII. Wie wird man Taxifahrer?

Um als Taxifahrer tätig zu sein, benötigt man eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Das wird auch P-Schein oder Taxischein genannt. Mindestalter hierfür ist 21 und man muss mindestens 2 Jahre den Führerschein besizen.

Den Taxischein kann man bei der Behörde beantragen. Darüber hinaus muss man eine „Ortskundeprüfung“ für die jeweilige Stadt absolvieren.


 

Kommentar schreiben

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s